Willkommen bei der SRO SAV/SNV
Die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes besteht seit 2000. Sie richtet sich gesamtschweizerisch an selbständige Rechtsanwälte und Notare, die im Sinne des GwG als Finanzintermediäre tätig sind.
Die SRO SAV/SNV nimmt gegenüber den ihr angeschlossenen Finanzintermediären die gesetzlichen Pflichten im Bereich der Geldwäschereiabwehr wahr. Sie untersteht ihrerseits der Aufsicht der FINMA.
Die SRO SAV/SNV ist als Verein konstituiert, der den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB und des GwG untersteht. Das Generalsekretariat befindet sich in Bern.
Aktuelles
Informationsbulletin 2/2024 und Kontrollen 2024 / Kontrolldokumente
Unter dem folgenden Link finden Sie Unterlagen, die wichtige Hinweise zu den Ihnen obliegenden Pflichten als FI enthalten (vgl. auch Infobulletin 2/2024) und mit deren Hilfe Sie sich auf die Kontrollen vorbereiten können: Kontrolldokumente 2024.
Informationsbulletin 1/2024 und Allgemeine Datenschutzerklärung der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes
Revidierte Regelwerke SRO SAV/SNV
Die SRO hat etappenweise ihr Regelwerk per 1. April, 1. Juni und 1. Juli 2023 revidiert und damit auch das Reglement SRO an die jüngste GwG-Entwicklung angepasst. Im Infobulletin 2/2023 finden Sie weiterführende Angaben dazu.
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum GwG per 1. Januar 2023
Wir verweisen Sie auf den Punkt 1. des Infobulletin 1/2023.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns im Generalsekretariat zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Aufnahmegesuch zur Bewilligung für die Ausübung finanzintermediärer Tätigkeit
Wenn Sie sich unserer Organisation anschliessen möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen: Beitritt zur SRO SAV/SNV.